Antibiotika verursachen bei unsachgemäßem Einsatz Resistenzen bei Bakterien, gegen die sie eigentlich wirken sollen (Stichwort MRSA, ESBL), es werden tonnenweise zu viele Antibiotika eingesetzt und kein Landwirt stört sich daran. Und überhaupt: Man hat als Verbraucher seine tägliche Dosis Antibiotikum intus, sobald man ein Hähnchen isst. Antibiotika sind also Teufelszeug – diesen Eindruck muss der Laie bekommen, wenn er die Meldungen in den Medien zu diesem Thema verfolgt. Also liegt die Forderung nach einer Minimierung des Antibiotikaeinsatzes klar auf der Hand – einige Stimmen gehen so weit, sie aus Angst vor Missbrauch ganz in der Tierhaltung verbieten zu wollen.
Fakt ist: Es werden tatsächlich zu viele Antibiotika bei Mensch und Tier eingesetzt. Deswegen gibt es ab Frühjahr 2014 auch ein überarbeitetes Arzneimittelgesetz, welches eine Überwachung und Minimierung des Antibiotikaeinsatzes zumindest in der Tierhaltung nun gesetzlich vorschreibt. Dabei haben die Resistenzen von Keimen aus der Nutztierhaltung aber zunächst gar nichts mit der teilweise tödlichen Problematik so genannter Krankenhauskeime zu tun. Das belegen viele Studien. Es ist wichtig zu wissen, dass Antibiotika bei weitem kein Teufelszeug, sondern im Gegenteil sehr wichtige Instrumente im Kampf gegen Bakterien sind. Deswegen ist man sich auch einig, sie sehr sorgfältig, sorgfältiger als bisher, einzusetzen.
Doch sie ganz aus der Tierhaltung zu verbannen wäre tierschutzwidrig. Denn so wie ein kranker Mensch ein Recht auf eine antibiotische Behandlung hat, wenn er z.B. an einer Lungenentzündung leidet, so hat auch ein krankes Tier ein Recht auf eine schnelle Therapie mit wirksamen Antibiotika. Ein Tier nicht zu behandeln, also leiden zu lassen – egal ob Haus- oder Nutztier, also Hund oder Schwein – ist tierschutzwidrig und kann keinesfalls im Sinne der Verbraucher sein. Oberstes Ziel muss es natürlich sein, dass ein Tier erst gar nicht krank wird und deshalb auch keine Antibiotika benötigt. Und hier wird angesetzt: Eine gründliche Bestandsanalyse, ein durchdachtes Impfprogramm als Krankheitsvorbeuge, die Analyse des Fütterungsplans sowie das Erarbeiten eines Betriebsgesundheitsplans sind die Maßnahmen, die Tierarzt und Landwirt gemeinsam angehen, um die Tiere gesund zu halten.