Und in dieser Frage ist “Geschmack” wörtlich zu nehmen. Denn mit Einsetzen der Geschlechtsreife (5.-6. Lebensmonat) produzieren die Hoden der männlichen Mastschweine das Geschlechtshormon Androstenon. Hohe Konzentrationen Androstenon wiederum verhindern im Darm den enzymatischen Abbau von Skatol, einem bakteriellen Abbauprodukt der Aminosäure Tryptophan. Androstenon und Skatol sind bei der Zubereitung (Kochen) von Eberfleisch für einen äußerst unangenehmen Geruch verantwortlich.
Eine Kastration der Ferkel verhindert die Androstenonbildung und reduziert damit indirekt die beschriebene Anreicherung von Skatol im Fleisch. Mit dieser Maßnahme reagiert der Landwirt also auf den Geschmack des Verbrauchers und passt sich der Nachfrage eines Marktes an! In Deutschland ist die Kastration unter Verwendung von Schmerzmitteln innerhalb der ersten sieben Lebenstage noch ohne Narkose erlaubt.
Für den Landwirt ist diese Prozedur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Zudem bietet die Kastrationswunde unter Umständen eine Eingangspforte für Erreger wie Streptokokken oder Staphylokokken. Alternativen zur Kastration sind die Ebermast mit Schlachtung der Schweine vor Einsetzen der Geschlechtsreife oder eine zweimalige Impfung. Der Impfstoff produziert Antikörper gegen die Androstenon-Bildung; eine Entwicklung der Hoden wird auf diesem Wege unterdrückt, bzw. die Hoden bilden sich zurück. Diese Maßnahme ist nicht mit einer “Hormonbehandlung” gleichzusetzen.